Alle ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereitschafts- und Notdienste des niedergelassenen Bereiches:
1. Notfall- oder Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte
Gewährleistung einer Versorgung von Notfällen rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen sowie Mittwochnachmittags. Dies erfolgt durch ambulante Sprechstunden oder Hausbesuche bei bettlägerigen oder akut erkrankten Patienten. Notwendige Hausbesuche werden von den diensthabenden Ärzten umgehend, aber nach Dringlichkeit ausgeführt. Daher kann es durchaus zu Wartezeiten kommen.
2. Fachärztlicher Notfall- oder Bereitschaftsdienst
(nicht flächendeckend eingerichtet!)
Von Augen- und HNO-Ärzten wird ebenfalls eine Behandlungsmöglichkeit
an Wochenenden gewährleistet. Ein Hausbesuch ist i.d.R.
jedoch nicht möglich. Es erfolgt vielmehr eine telefonische
Absprache zu einer umgehenden Vorstellung in der jeweiligen
Praxis.
3. Zahnärztlicher Notfalldienst
Gewährleistung einer Versorgung von Notfällen rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen sowie Mittwochnachmittags. Dies erfolgt durch ambulante Sprechstunden.
Änderungen und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.