Bei bestehendem Krankenversicherungsschutz bestehen für die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer keine weiteren Kosten. Ausgenommen hiervon sind Patienten über 18 Jahren, bei denen die gesetzlichen Zuzahlungen anfallen.
Wahlleistungen sind über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. In unserem Haus können Sie folgende Wahlleistung in Anspruch nehmen.
Die Verantwortung für die Behandlung tragen die Ärzte und Therapeuten. Diese sind gerne bereit, Fragen zur Erkrankung und Behandlung in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.
Neben den gesetzlichen Zahlungen entstehen keine weiteren Kosten.
Wir freuen uns mit dem Patienten, wenn ein weiterer stationärer oder teilstationärer Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und das Kind bzw. der Jugendliche nach Hause entlassen werden kann.
Soll die Krankenhausbehandlung ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig beendet werden, muss der Sorgeberechtigte durch Unterschrift bestätigen, dass er die Verantwortung für etwaige Folgen übernimmt. Solch ein Schritt kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Wusstest Du/ Wussten Sie, dass Dir/Ihnen für Anregungen, Wünsche oder Beschwerden ein Patientenfürsprecher zur Verfügung steht?
Mit
ihm hast Du/ haben Sie die Möglichkeit, Probleme nicht nur während des
Krankenhausaufenthaltes, sondern auch noch nach Deiner Entlassung/ der
Entlassung Ihres Kinders zu erörtern und zu beraten.
Der
Patientenfürsprecher ist eine vom Krankenhaus unabhängige Person, die
Deine/Ihre Beschwerden - auf Wunsch auch ohne Namensnennung - der
Krankenhausverwaltung vorträgt. Du kannst/ Sie können sich direkt an ihn
wenden oder einen an ihn gerichteten Brief in einem verschlossenen
Umschlag in der Verwaltung abgeben, der umgehend weitergeleitet wird.
Herr Udo Stratmann
(0 26 95) 3 16
udo.stratmann(at)gmx.de