Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die
allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen
Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen
und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in
einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich
krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der
allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre
Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen in unserem Krankenhaus zur Auswahl:
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können. Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.
Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten wir durch ein standardisiertes Entlassmanagement. Die Planung und Durchführung des Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell in einem multiprofessionellen Team.
Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie unter folgendem Link: Patienteninformation Entlassmanagement
Bei zusätzlichem Informationsbedarf erreichen Sie uns
Montag bis Freitag 09:00-19:00 Uhr
Samstag/Sonntag 10:00-14:00 Uhr
über die Rufnummer (0 26 81) 88-0.